Umweltministerium macht Fehler! Offener Brief an Umweltminister Lies

Am 26.10.2018 haben wir Umweltminister Olaf Lies den gutachterlich geprüften BISS-Stresstest übergeben.

Dieser Stresstest zeigt: Bereits die Freisetzung eines Tausendstels des genehmigten Inventars am Braunschweiger Atomstandort von Eckert & Ziegler kann noch in 20 km Entfernung dramatische Konsequenzen haben.

Nun hat das Umweltministerium geantwortet – mit  falschen oder zumindest grob irreführenden Aussagen, wie wir in unserem Offenen Brief an Umweltminister Lies klar aufzeigen.

Wir fordern den Umweltminister Olaf Lies auf: „Nehmen Sie die im BISS-Stresstest gezeigten Gefahren ernst! Sie folgen aus den offiziellen Berechnungen der Entsorgungskommission, dem Fachexpertengremium des Bundesumweltministeriums.“

offener Brief vom 26.10.2018 zur Stresstestübergabe
offener Brief vom 15.03.2019

Stadtputztag in Thune mit BISS

Stadtputztag in Thune

Die BISS beteiligt sich und unterstützt den Stadtputztag in Braunschweig. Dazu treffen wir uns gemeinsam am Samstag den 30.3. um 9:30 Uhr am DGH Thune und bekommen Säcke zum Sammeln von Müll in Thune.
Bringt bitte Handschuhe, entsprechendes Schuhwerk und viel gute Laune mit.
Die gefüllten Säcke werden an der BISS-Geschäftsstelle bis 15 Uhr gesammelt und abgeholt.
Wer unabhängig von diesem Termin sammeln möchte, kann trotzdem seine Säcke dort am Samstag den 30.3. bis 15 Uhr abstellen.

BISS e.V.

Treffpunkt: DGH Thune, Thunstr.8a, 38110 Bs, am 30.3. um 9:30 Uhr
Sammelpunkt für Müllsäcke: BISS Geschäftsstelle, Meinestr. 10 d, 38110 Bs, am 30.3. bis 15 Uhr

Gut besuchter Vortrag zur Endlagersuche von .ausgestrahlt im DGB-Haus

Über siebzig Interessierte Bürger*innen ließen sich im DGB-Haus von .ausgestrahlt über die Abläufe zur Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll informieren.

Nach einer Begrüßung durch den Regionsgeschäftsführer des DGB, Michael Kleber, und die mitorganisierenden Anti-Atom Initiativen, berichtete Angela Wolff von .ausgestrahlt ausführlich über den durch das Standortauswahlgesetz vorgegebenen Ablauf bei der Festlegung auf DAS Endlager für hochradioaktiven Atommüll.

Hier einige Eckpunkte:

  • weil das Standortauswahlgesetz ein „Gesetz“ ist und der Beschluss auf den Endlagerort durch den Bundestag erfolgt, gibt es keine rechtlichen Mittel, um argumentativ gegen den Beschluss auf einen Endlagerort vorzugehen.
  • Jeglicher Einspruch, bzw. die versprochene öffentliche Beteiligung, darf nur informativ erfolgen und muss durch die Verwaltung und den Bundestag nicht berücksichtigt werden.
  • Es wird ausschließlich eine tiefengeologische Lösung gesucht. Andere Lösungen zur Endlagerung wurden bereits ausgeschlossen. Diese würden sich auch aufgrund der engen Zeitplanung gar nicht mehr untersuchen lassen. Die versprochene Forschungsarbeit ist damit unmöglich geworden.
  • Es wird zwar Deutschlandweit nach einem möglichen Endlagerort gesucht, allerdings,
    • ist der Zeitpunkt, um die Vorschlagsliste für mögliche Endlagerorte abzugeben, bereits 2020. Daher lassen sich die vielen, und nicht digitalisierten, Papierordner zeitlich gar nicht durchschauen.
    • liegen für viele Gebiete in Deutschland keine geologischen Daten vor.
    • sind viele geologische Daten das Betriebsgeheimnis beteiligter Bergbaufirmen und damit nicht kontrollierbar.
    • liegen viele geologische Daten in unterschliedlicher Form vor und sind damit nur schwer vergleichbar.
  • der enge Zeitplan begrenzt unter anderem auch die Korrektur von Fehlern, insbesondere dann, wenn bereits mit tatsächlichen Bohrungen für die genauere Untersuchung begonnen worden ist.
  • Das finanzielle Budget (NUR 24 Milliarden Euro der Energiekonzerne) begrenzt die Suche auf zwei Standorte, die genauer untersucht werden sollen.

Weitere Punkte sind bislang immer noch ungeklärt, aber es wird begonnen….

Der BUND (Klaus Brunsmeier, NBG-Mitglied) sagt dazu: Machen wir uns nichts vor.: die Phase 1 (Vorschlagsliste) hat schon Halbzeit. Öffentlichkeitsbeteiliung hat nicht stattgefunden und Transparenz gibt es nicht.

.ausgestrahlt fordert: Betroffene verdienen,

  • Mitbestimmung schon bei der Verfahrensgestaltung
  • Umfassenden und kontinuierlichen Informationszugang
  • Ein Veto-Recht
  • Wissenschaftlichen und rechtlichen Beistand
  • Wirksamen Rechtsschutz

Das klingt alles nicht so positiv. Daher ruft .ausgestrahlt auf, sich einzubringen.

Für das „Wie“ werden noch Ideen gesucht.

BISS e.V.