Revidierter Stresstest und gutachterliche Stellungnahme zum Nachlesen

Der BISS ist es wichtig, transparent zu arbeiten. Für uns heißt das auch, dass wichtige Dokumente öffentlich gemacht werden. Deshalb veröffentlichen wir heute

a) unseren Stresstest in leicht überarbeiteter Form (mit neuen Szenarien, z.B. zu Jod und Americium, die teils zu sogar noch höheren berechneten Werten führen), der zum selben Fazit gelangt wie die erste Version, sowie

b) die gutachterliche Stellungnahme dazu, die unsere Berechnungen bestätigt und das Fazit zieht:

Es ist anhand der Ergebnisse des BISS Stresstests nachzuvollziehen, dass der Bürgerinitiative BISS eine Verlagerung der Anlagen an einen geeigneteren Standort als die einzig sinnvolle Möglichkeit zur Minderung des Risikos für die Bevölkerung erscheint. Die Ergebnisse der radiologischen Auswirkungen im BISS Stresstest, auch wenn die Freisetzungsmenge nur auf einer Annahme beruht, sollten von der Aufsichtsbehörde umgehend zum Anlass genommen werden, einen anlagenspezifischen Stresstest durchzuführen. Die Ergebnisse sollten von der Aufsichtsbehörde transparent dargestellt werden und ggf. Schritte zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden.“

Den Stresstest, das zugehörige Gutachten und einen (später zu veröffentlichenden) Offenen Brief werden wir in Kürze dem Braunschweiger Oberbürgermeister sowie dem Niedersächsischen Umweltminister Lies übergeben. Wir erhoffen uns davon und fordern nach wie vor, dass unser Stresstest bei allen anstehenden und zukünftigen Entscheidungen (z.B. bezüglich des Neubaugebietes Wenden-West) Berücksichtigung findet.

Strahlenschutz verschlechtert sich: Mehr Strahlung zulässig am Zaun von Eckert & Ziegler

– Pressemitteilung –
Strahlenschutz verschlechtert sich
Mehr Strahlung zulässig am Zaun von Eckert & Ziegler

Am 19. Oktober soll der Bundesrat eine „Artikelverordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ beschließen. Der Entwurf dazu wurde unter anderem vom BUND kritisiert. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) schließt sich der Einschätzung des BUND an und benennt insbesondere die „1760-Stunden-Regelung“ als Gefahr für das Wohngebiet neben den Braunschweiger Atomfirmen.

Diese Regelung geht davon aus, dass sich Personen nicht das ganze Jahr über, sondern höchstens 1760 Stunden jährlich an gefährdeten Orten, also z.B. dem Zaun einer Atomanlage, aufhalten. Ein Jahr hat aber eigentlich 8760 Stunden. Man rechnet also herunter: Die Strahlung, die eigentlich für ein ganzes Jahr zulässig wäre, darf nun in knapp zweieinhalb Monaten erreicht werden.

Bislang war grundsätzlich Daueraufenthalt anzunehmen. An Röntgenpraxen und am Braunschweiger Atomstandort neben Wohnhäusern war allerdings mit einer Sonderregelung, der sogenannten 2000-Stunden-Regelung, schon das Herunterrechnen auf ein Vierteljahr erlaubt – jetzt wird der Zeitraum noch geringer.

BISS-Sprecher Peter Meyer: „Wir kritisieren diese 2000-Stunden-Regelung für die Atomanlage im Braunschweiger Wohngebiet seit Jahren. Noch im Sommer 2017 hieß es in einem Kompromiss zwischen Stadt und Eckert & Ziegler dass diese Sonderregelung abgeschafft werden solle – und nun soll sogar noch mehr Strahlung zulässig sein! Wo bleibt da die versprochene Verbesserung im Strahlenschutz?“

Bereiche neben den Atomfirmen dürften zukünftig legal 5x mehr belastet werden als bislang an öffentlichen Orten: Die alte Sonderregelung galt ansonsten hauptsächlich für Röntgenpraxen; nicht einmal an Atomkraftwerken wird sie angewandt. Die NDR-Sendung „Hallo Niedersachsen“ betonte 2014, dass für das Atommülllager Gorleben deutlich strengere Regelungen gälten als in Braunschweig. Gorleben liegt im Wald, rechnet die Werte aber nicht herunter – im Wohngebiet ist dies erlaubt.

Experten sind der Meinung, dass Annahmen über Aufenthaltszeiten nur dort zulässig sind, wo Aufenthalte sicher ausgeschlossen werden, etwa in radiologischen Arztpraxen, die außerhalb der Praxisöffnungszeiten abgeschlossen sind. Im Falle von Eckert & Ziegler geht es um Punkte auf öffentlichem Gebiet, zum Beispiel den Fußweg am Zaun. Hier ist ein Daueraufenthalt unwahrscheinlich, aber möglich. Wenn sich aber am Zaun die Direktstrahlung verfünffacht, verfünffacht sich auch der Anteil der Direktstrahlung seitens der Firmen im angrenzenden Wohngebiet. Bislang ist kein anderer Fall als der
hier vorliegende bekannt, in dem die alte Sonderregelung in dieser umstrittenen Weise Anwendung findet. Mit der neuen Verordnung wird dieser Zustand noch verschärft.

Wenn nur 1760 Stunden betrachtet werden, bedeutet dies, dass statt 1 Millisievert pro Jahr ab 2019 sogar 5 Millisievert Ortsdosisleistung pro Jahr zulässig werden. Das heißt nichts anderes, als dass das Krebsrisiko der Bevölkerung aufgrund der Direktstrahlung auf das Fünffache steigen darf.

In der Begründung zur neuen Verordnung heißt es hingegen: „Die Artikelverordnung wird […] den bestehenden hohen Schutzstandard weiter verbessern.“ Für die Bürgerinitiative Strahlenschutz und viele andere Umweltverbände und –gruppen ist dies reiner Hohn.

BISS e.V.

Hintergrund:
Im Braunschweiger Norden arbeiten mehrere Fabriken mit radioaktiven Stoffen. Unter anderem werden dort Strahlenquellen für Industrie und Medizin hergestellt und Atommüll im großen Stil verarbeitet. Der Atomstandort liegt in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung samt Schulen und Kindergärten. Eine der dort ansässigen Atomfirmen ist Eckert & Ziegler.

Offener Brief und gutachterlich bestätigter Stresstest an Minister Lies

Die BISS übergibt den nun geprüften BISS-Stresstest an Umweltminister Olaf Lies.

Die Aussagen des BISS-Stresstests sind eindeutig. Die Strahlengenehmigung ist zu hoch als das der Betrieb der Atomfirma Eckert & Ziegler weitergeführt werden dürfte. Die errechnete 20km Evakuierungszone (Braunschweig und Umgebung) dürfte nicht bewohnt werden.

Der BISS-Stresstest ist nun die ultimative Aufforderung an den Umweltminister endlich die seit über fünf Jahren andauernde Prüfung der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler zu beenden und bis zur vollständigen Prüfung den Atombetrieb in Braunschweig-Thune stillzulegen.

Anti-Atom-Treck 2018: ASSE leerräumen – KONRAD aufgeben

Im Frühjahr dieses Jahres gab der Betreiber von Schacht KONRAD – die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) – bekannt, dass sich die Inbetriebnahme des geplanten Endlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommülls zum wiederholten Male verschieben würde: Von 2022 auf 2027. Es dauert länger, es wird teurer, die Diskrepanz zwischen Plan und Realität wird  immer größer und bei alldem geraten Sicherheitsaspekte immer weiter in den Hintergrund. Zusätzlich wird das Projekt augenfällig immer sinnloser: fehlende Rückholbarkeit, ungeklärte Transportfragen und für große Mengen schwach- und mittelradioaktiven Mülls wird ein weiteres Lager notwendig werden.
Gleichzeitig kommt die Rückholung des Atommülls aus der ASSE nicht voran obwohl die Zeit angesichts des drohenden Absaufens des Bergwerks davonläuft. Das zentrale Bauwerk für die Rückholung ist der neu zu errichtende Schacht 5. Dessen Fertigstellung ist erst für 2028 geplant und muss dringend beschleunigt werden. Aus dem Desaster mit der ASSE hat die Bundesregierung  Konsequenzen für den zukünftigen langfristigen Umgang mit dem Atommüll gezogen: Für ein Endlager darf kein vorhandenes Bergwerk genutzt und der Atommüll muss für einen langen Zeitraum rückholbar gelagert werden. Dies muss auch für Schacht KONRAD gelten!

Wir stellen fest
  • Die Rückholung des Atommülls aus der ASSE muss beschleunigt werden.
  • Das Projekt KONRAD entspricht nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik.
  • Ein Endlager KONRAD gefährdet über 25.000 Arbeitsplätze, die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe und etwa 1 Million Menschen im Ballungsraum Braunschweig
Wir fordern
  • Für Schacht KONRAD müssen endlich die notwendigen Konsequenzen aus dem Asse-Desaster gezogen werden.
  • Das Projekt KONRAD muss aufgegeben werden.
  • Die vorhandenen Ressourcen müssen auf die schnellstmögliche und sichere Rückholung des Atommülls aus der ASSE konzentriert werden.

Darum macht! Steigt im Treck ein wo ihr wollt. Zeigt eure Meinung auf dem Fahrrad, per Auto, Motorrad oder Trecker….

https://www.anti-atom-treck.de/

Feuerwehr am Gelände: Offenbar Fehlalarm

Die 5 Feuerwehrwagen, die heute Morgen zwischen ca. halb acht und acht am Gelände der Nuklearfirmen neben Wohnhäusern standen, sowie evtl. die drei weiteren Fahrzeuge, die sich in der Umgebung von Möma befanden, waren laut Feuerwehr aufgrund eines Brandmelderalarms ausgerückt.

Gegen acht Uhr haben wir am Gelände nachgesehen: Es waren keine auffälligen Messwerte festzustellen, und die Feuerwehrfahrzeuge befanden sich ebenfalls nicht mehr dort. Also offenbar Entwarnung.

Natürlich wäre eine offizielle Bestätigung eines Fehlalarms beruhigender: Es ist nicht auszuschließen, dass ein kleineres Ereignis tatsächlich stattgefunden hat. Wir wissen aus Erfahrung, dass die Bevölkerung nicht einmal beim Freiwerden von 21 Megabecquerel benachrichtigt wird, selbst wenn die Freisetzung zur Rush Hour der Schulkinder stattfindet wie beim Störfall vom November 2017.

Die telefonische Versicherung eines Feuerwehrbeamten gegenüber einem BISS-Mitglied, die Bevölkerung würde auf jeden Fall informiert, wenn bei Betrieben, die unter die Störfallverordnung fallen, etwas geschähe, klingt also nicht sehr glaubwürdig – nicht nur, weil die Nuklearfirmen gar nicht als Störfallbetriebe eingestuft sind.