BISS-Kalender: „Braunschweigs schöner Norden“


Pünktlich für Last-Minute-Weihnachtsgeschenke: Der BISS-Kalender 2018 ist fertig!

Solange der Vorrat reicht: Wer sich ein Exemplar sichern möchte, kann uns per Email unter info@biss-braunschweig.de erreichen.

Eine kleine Spende ist erwünscht.

Die BISS e.V. wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes neues Jahr 2018!

Falsche Behauptungen in Leserbriefen der Braunschweiger Zeitung

Zu Weihnachten darf man sich ja etwas wünschen: Wir wünschen uns mehr Sachlichkeit. Auslöser für diesen Wunsch sind die am 6.12. abgedruckten Leserbriefe zum Zwischenfall auf dem Nukleargelände in Thune, bei dem radioaktives Jod freigesetzt wurde.
Ein Leser schreibt, dass ohne radioaktive Bestrahlung „eine Zellteilung, Wachstum oder das Gesunden kranken Gewebes“ nicht möglich wäre. Wir wissen nicht, woher der Leser diese „Weisheiten“ hat – aus Fachbüchern stammen sie sicher nicht. Einhellige Fachmeinung ist, dass es keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen Radioaktivität harmlos ist. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schreibt hierzu: „Für das strahlenbedingte Leukämie- und Krebsrisiko gibt es keine Schwellendosis. […] Mit zunehmender Dosis erhöht sich das Erkrankungsrisiko.“ 
Auch die Aussage des zweiten Leserbrief-Schreibers ist falsch: Die Firmen waren nicht vor der Wohnbebauung dort. Falsche Aussagen werden nicht dadurch besser, dass man sie wiederholt.
Noch eine letzte Anmerkung zur Versachlichung: Die Angabe, dass 40 Milliliter verschüttet wurden, hilft nicht wirklich weiter, um die Gefahr einzuschätzen. Das BfS schreibt zum Beispiel, dass die Tschernobyl-Katastrophe in Deutschland zu einer teilweise hohen Belastung von Jod-131 in Kuhmilch und Blattgemüse führte. „Die gesamte Belastung durch radioaktives Jod rührte von einer Menge von weniger als 1 Gramm her, die sich über der damaligen Bundesrepublik Deutschland abgelagert hatte.“

Keine Strahlungsmessung für Nahrungsmittel aus Fukushima

Seit Anfang Dezember sind gemäß Beschluss der EU-Kommission gelockerte Bestimmungen für Landwirtschafts- und Fischereiwaren aus Fukushima und den angrenzenden Präfekturen in Kraft. Das bedeutet konkret: Reis und bestimmte Fischereiprodukte dürfen ohne Nachweis von Strahlungsmessungen importiert werden. Im Gegensatz zur EU halten z.B. die USA an Beschränkungen fest.

Der Beschluss der EU-Kommission steht im Gegensatz zum offensichtlichen Willen des EU-Parlamentes, das noch im September eine Lockerung der Kontrollverpflichtungen abgelehnt und die Kommission aufgefordert hatte, einen entsprechenden Vorschlag zurückzuziehen. Ein Zusammenhang mit den Vorverhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen mit Japan, JEFTA, ist zu vermuten.

Die Begründung für die Lockerung der Importbeschränkungen ist ebenfalls umstritten: Während die EU-Kommission sich auf Daten der japanischen Behörden beruft, die Werte unterhalb der hiesigen Grenzwerte ausweisen, wurde im EU-Parlament bemängelt, dass die zugehörigen ausführlichen Daten und Analysen nicht veröffentlicht würden. Es gäbe lediglich Überblicksdokumente.

Die EU verzichtet also auf die Verpflichtung zu eigenen Messungen und verlässt sich auf unvollständige Datensätze aus Japan, während Fukushima-Daiichi-Betreiber Tepco weiterhin verstrahltes Kühlwasser in den Ozean kippen will. Dadurch sind aber weiterhin hohe Strahlenwerte für Fischereiprodukte zu erwarten.

Die radioaktive Belastung von Verbrauchern, die diese Nahrungsmittel zu sich nehmen, würde dadurch entsprechend erhöht. Es gibt aber keinen Schwellenwert, unterhalb dessen Radioaktivität ungefährlich wäre.