Bundestag muss Standortauswahlgesetz zur Atommülllager-Suche nachbessern

Berlin: Als „nicht ausreichend“ kritisiert der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, den Entwurf für das neue Standortauswahlgesetz zur Atommülllagerung, der am Mittwoch in den Bundestag eingebracht werden soll. „So kann das durch Fehlentscheidungen der Vergangenheit verlorengegangene Vertrauen in die Atommülllager-Suche nicht wieder aufgebaut werden“, so Weiger.

Artikel auf www.bund.net

Anfrage wegen unklarer Messwert-Darstellung des NMU

Seit Anfang 2016 ist der Strahlenwert am Tor der Atomfirmen, gemessen durch ein Gerät des Niedersächsischen Umweltministeriums, online verfügbar. Die Werte werden 1x täglich aktualisiert, und zwar jeweils nach einer Prüfung auf Plausibilität.

Weil uns aufgefallen ist, dass bei „Peaks“, also Ausreißern der Messwerte nach oben, schon mehrfach die grafische Darstellung, also die „gezeichnete Linie“, nicht mit dem dazu angezeigten Zahlenwert übereinstimmte, haben wir dazu nach Umweltinformationsgesetz (NUIG) folgende Anfrage gestellt:

[Z]um wiederholten Male ist es nicht möglich, bei einem Peak der ODL-Werte [ODL = Ortsdosisleistung, Anm. BISS] für Thune, der offensichtlich den obersten Wert der Skala (0,5 µSv/h) sprengt, den genauen Wert anzuzeigen. Egal, wie stark man die Anzeige vergrößert, der Wert wird als 0,09 µSv/h angegeben, während grafisch ersichtlich ist, dass mindestens 0,5 µSv/h vorlagen.

Daher unsere Fragen:

  1. Wie hoch ist laut Ihrer Datenbank der tatsächlich gemessene Wert?
  2. Wurde hier ein „unplausibler“ Wert nach einer Prüfung „herunternotiert“?
  3. Falls 2. zutrifft: Mit welcher Begründung geschah dieses „Herunternotieren“?
  4. Falls 2. nicht zutrifft: Wird geprüft, weshalb es desöfteren zu solcherart der Öffentlichkeit eben nicht wirklich zugänglichen Daten kommt?
  5. Wie wird zukünftig ausgeschlossen, dass es zu solchen fehlenden Angaben bzw. geradezu Fehlangaben kommt?

Im Anhang der Screenshot:

Die Antwort, die vermutlich in 4-6 Wochen kommt, veröffentlichen wir auf unserer Homepage.

Anmerkung:

Wir stehen grundsätzlich auf dem Standpunkt: Mehr Messpunkte sind begrüßenswert, senken aber nicht die tatsächliche Strahlung! Atomfirmen gehören nicht ins Wohngebiet.

Mahnwache vor dem Gelände

Wie bereits angekündigt, ändert sich die Uhrzeit unserer Mahnwachen in den Monaten März bis Oktober auf 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Also:

Mahnwache vor dem Gelände von Eckert und Ziegler,
Harxbütteler Straße 3, 38110 Braunschweig,
jeden Montag von 16:00 – 17:00 Uhr, außer an Feiertagen.

Kurzfristige Änderungen geben wir an dieser Stelle bekannt.

Genehmigung herunterschrauben: In welchem Maße?

In der Braunschweiger Zeitung war heute die Rede davon, dass Eckert & Ziegler freiwillig einen Teil seiner Genehmigungen für den Nuklearstandort neben Wohnhäusern und Schulen zurückschrauben wolle. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu genießen.
 
Denn selbst bei einer Rücknahme der Genehmigungen um 50 % entspräche die genehmigte Aktivität noch immer 150 x dem ASSE-Inventar. Das wäre also trotzdem eine massive Erweiterung! Und die 2000-Stunden-Regelung ist nach Auffassung der BISS ohnehin illegal. Darauf zu verzichten, wäre kein großes Verdienst.
 

Eckert & Ziegler hat sich offenbar bislang weder schriftlich oder notariell beglaubigt noch überhaupt konkret zur Höhe der angeblich angebotenen Rücknahme geäußert. Es klingt also einmal mehr nach dem Versuch, die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen, ohne sich ernsthaft zu etwas zu verpflichten.