IPPNW fordert Verbleib von „Freigabe“-Material an Atomkraftwerksstandorten

AKW-Rückbau

Die Ärzteorganisation IPPNW fordert Bundes- und Landesregierungen auf, ihrer gesetzlichen Pflicht zum Schutz der Bevölkerung vor unnötiger und vermeidbarer Strahlenbelastung nachzukommen. Der gering radioaktive Abrissmüll aus dem Rückbau der deutschen Atomkraftwerke stellt eine nicht zu vernachlässigende Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar. Eine Freigabe und ein Recyceln von mehreren Millionen Tonnen gering radioaktiven Abrissmülls zu Alltagsgegenständen wie Heizkörpern, Zahnspangen oder Bratpfannen muss verhindert werden.

Trotz der erst im Dezember verabschiedeten gesetzlichen Festschreibung, stillgelegte Atomkraftwerke „unverzüglich abzubauen“, muss nicht zwangsläufig eine Freimessung des gering radioaktiven Abrissmaterials erfolgen. Durch eine einfache gesetzliche Regelung und eine Änderung der Strahlenschutzverordnung könnten die Atomkraftwerksbetreiber verpflichtet werden, an den Atomkraftwerksstandorten robuste Lager, bzw. „Bunker“ für die gering radioaktiven Abrissmaterialien zu schaffen statt sie freizugeben. Diese Entsorgungsstrategie wird in einem von der IPPNW in Auftrag gegebenen Gutachten der Intac GmbH nachdrücklich empfohlen.

In der gutachterlichen „Stellungnahme zu einem Verbleib von gering radioaktiven Materialien aus der Stilllegung von Atomkraftwerken an deren Standorten“ empfiehlt der Physiker und Atomexperte Wolfgang Neumann die Option „Vollständiger Rückbau mit Bunker“. Dabei würde der Bevölkerung durch die nicht erfolgte Freigabe Strahlenbelastung erspart. Es gäbe keine unkontrollierte Verbreitung von Radionukliden durch uneingeschränkte Freigabe in die Umwelt.

Auch müsste neben den Atomkraftwerksstandorten nicht an weiteren Standorten wie Deponien, Verbrennungsanlagen, Metallschmelzen oder Schrotthändlern mit gering radioaktiven Materialien umgegangen werden. Es geht hier allein um die Frage des Verbleibs gering radioaktiver Materialien, nicht um die Entsorgung der schwach‑, mittel‑ und hochaktiven atomaren Abfälle („Atommüll“), die selbstverständlich nicht an den Atomkraftwerksstandorten gelagert werden dürfen. Die IPPNW plädiert nachdrücklich für eine schnellstmögliche Beendigung der oberirdischen Zwischenlagerung des Atommülls.

Hintergrundinformationen:
•  Gutachterliche Stellungnahme von Intac/Wolfgang Neumann
•  Hintergrundpapier der IPPNW

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030 / 69807415, Email: wilmen@ippnw.de, Henrik Paulitz, Referent für Energiepolitik, Tel. 06257-505-1707, Email: paulitz@ippnw.de. www.ippnw.de

Fachgespräch des Umweltausschusses zu Asse II live im Parlamentsfernsehen

Das öffentliche Fachgespräch (siehe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw03-pa-umwelt/485610)  wird heute, am 18.Januar, von 11 – ca. 13 Uhr live im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen. Dazu müsst Ihr/Sie auf der Internetseite http://www.bundestag.de/ im Menue zur Mediathek/Parlamentsfernsehen gehen und „Kanal 2“ anklicken (bitte die Programmvorschau über, und den Zeitregler unter dem Kanal 2 nutzen).

Die WAAG hat den Umweltausschuss angeschrieben, dass wir davon ausgehen, dass die Aufnahme auch in die Mediathek des Bundestages gestellt wird. Nicht jede/r hat morgens Zeit, sich das anzusehen. Die Mediathek finden Sie auf https://www.bundestag.de/mediathek

Auf der Webseite des Bundestages zur Verfügung gestellte Dokumente:

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Verfüllgenehmigung durch Minister Wenzel zu Asse II nicht nachvollziehbar

– Pressemeldung des Asse II-Koordinationskreises –

Verfüllgenehmigung durch Minister Wenzel zu Asse II nicht nachvollziehbar

Am Mittwoch, den 18.01.2017, steht das ehemalige Salzbergwerk Asse II im Mittelpunkt
eines Öffentlichen Fachgespräches des Bundestags-Umweltausschusses von 11-13 Uhr.

Hintergrund:
In die Asse wurden von 1967 bis 1978 ca. 50.000 Kubikmeter Atommüll
eingelagert, verpackt in ca. 125.000 Transportbehälter. Verantwortlich
dafür war und ist die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümer der
Schachtanlage Asse II. Ständig dringen ca. 12 m³ Lauge pro Tag in das
Bergwerk ein. Diese Lauge muss abgepumpt werden und macht eine trockene
Verfüllung des Schachtes unmöglich.

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Pressemitteilung: Schuld oder nicht schuld? Eckert & Ziegler zahlt Großteil der Prozesskosten

– Pressemitteilung –

Schuld oder nicht schuld? Eckert & Ziegler zahlt Großteil der Prozesskosten

Am heutigen 12. Januar 2017 wurde das Urteil im „Zaunprozess“ (Eckert & Ziegler gegen DemonstrantInnen) verkündet.

Die angebliche Verletzung des Eigentumsrechts Eckert & Zieglers durch TeilnehmerInnen einer gewaltfreien BISS-Kundgebung im Juni 2015 soll zu einem Schaden von knapp unter 1500,- € geführt haben, den nun sogar einer der Demonstranten allein tragen soll, weil den anderen Angeklagten der Aufenthalt auf dem Gelände nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Im Gegenzug muss Eckert & Ziegler einen Großteil der Verfahrenskosten tragen, weil sie augenscheinlich zu viele Demonstranten angeklagt hatten.  Pressemitteilung: Schuld oder nicht schuld? Eckert & Ziegler zahlt Großteil der Prozesskosten weiterlesen

„Da geht noch was: Atommüllentsorgung gefährdet eine Region“ (neues Video)

Das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) enthält Lücken, die unter anderem dazu verwendet werden können, die Region Braunschweiger Land als Müllhalde für radioaktive Abfälle zu manifestieren. Die BISS hat 2015 in diesem Zusammenhang nicht nur den „Appell der Region“ mit unterzeichnet, sondern zusätzlich eine eigene Einwendung verfasst. Diese haben wir im folgenden Video vertont (hier die Textform).

Das im Dezember 2016 erfolgte Urteil zum Bebauungsplan für Braunschweigs Norden ist ebenfalls ein Schritt in Richtung Verfestigung der Region als Schwerpunkt der Bearbeitung und Lagerung radioaktiver Substanzen. Das kann nicht mehr übersehen werden. Je mehr Menschen Argumente dagegen kennen und weitergeben, desto wahrscheinlicher wird es, dass die Proteste doch noch Wirkung zeigen. Salzgitter hat sich gewehrt, Braunschweig muss nachziehen!