Quittung der Halbherzigkeit

Kommentar zum Urteil des OVG Lüneburg gegen die Stadt Braunschweig

Am 15.12.2016 urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass der neue Bebauungsplan für das umstrittene Nuklearfirmen-Gelände („Buchler-Gelände“) in Braunschweigs Norden ungültig sei. Eckert & Ziegler erreicht sein Ziel der großflächigen Erweiterung des Umgangs mit radioaktiven Substanzen neben Schulen, Wohnhäusern und Kindergärten. Davor hatte der neue Bebauungsplan die BürgerInnen Braunschweigs schützen sollen. Damit beginnt ein neues Kapitel in einer endlosen Geschichte, die offensichtlich nur eines offenbart: visionslose, lediglich reagierende Stadtplanung bei gleichzeitiger Dreistigkeit der beteiligten Unternehmen.

Das Gericht bemängelte in der öffentlichen Verhandlung unter anderem Punkte des Bebauungsplanes, die bereits die BISS als unzureichend kritisiert hatte. Unsere Argumente hatte die Stadt damals beiseite gewischt, wie sie es auch in anderen Aspekten zum selben Thema immer wieder unter Hinweis auf das Erfordernis der Rechtssicherheit tat. Dass diese Rechtssicherheit offenkundig trotzdem nicht gegeben ist, wurde heute bewiesen – davor gewarnt haben BISS-Mitglieder schon seit Jahren, gehört wurden sie nicht.

Ergebnis stand offenbar im Vorfeld fest Quittung der Halbherzigkeit weiterlesen

B-Plan kippt: Jetzt Rechtshilfefonds unterstützen!

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

mit der Nichtzulassung einer Revision wird die geplante Klage einiger AnwohnerInnen gegen die Umgangsgenehmigungen der Nuklearfirmen am Standort Braunschweig immer wichtiger. Damit die privaten KlägerInnen nicht auf dem finanziellen Risiko sitzenbleiben, haben wir einen Rechtshilfefonds gegründet.

Dem Fonds kann man beitreten, es gibt aber auch die Möglichkeit, einen geringeren Betrag zu spenden. Da hier keine Gemeinnützigkeit vorliegt, obwohl es einen gemeinnützigen Zweck gibt (Schutz vor ionisierender Strahlung), sind diese Spenden leider nicht steuerlich absetzbar.

Umso mehr freuen wir uns über jede finanzielle (oder anderweitige) Unterstützung! Der BISS e.V. darf hier finanziell nicht tätig werden.

Eine aktuell dringende Bitte: Unterstützen Sie auch die Angeklagten im Schadensersatz-Prozess (siehe auch Info-Video), den Eckert & Ziegler gegen Teilnehmer einer BISS-Demonstration führt.

Aktueller Stand (22.01.2017): Ein einzelner der Beklagten soll zahlen; sowohl der Betroffene als auch die anderen Beklagten tragen zusätzlich Anwaltskosten für ihren friedlichen Einsatz im Sinne der Allgemeinheit in Höhe von rund 4000,- €, die bislang nur zu kleinen Anteilen vom Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. übernommen werden.

  • Peter Meyer
    Verwendungszweck: Schadensersatzklage-Eckert & Ziegler
    Postbank Hannover
    IBAN: DE46250100300235850307
    BIC: PBNKDEFF

Danke!

Bebauungsplan kippt – Revision ausgeschlossen

Am gestrigen Donnerstag, dem 15.12.2016, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Bebauungsplan für das umstrittene Nukleargelände in Braunschweigs Norden gekippt. Da der alte Bebauungsplan zuvor nicht zurückgenommen worden war, wird dieser wieder gültig.

Damit wäre wieder alles denkbar, wogegen sich der Widerstand ursprünglich gerichtet hatte. Die Verwaltung der Stadt Braunschweig kündigte an, Rechtsmittel prüfen zu wollen. Das Gericht hat eine Revision ausgeschlossen.

Braunschweiger Atomnarren sagen Danke

Viele Kuchenbäcker haben sich nach unserem Aufruf zur Unterstützung der Braunschweiger Atomnarren mit Kuchenspenden an dem Vorhaben beteiligt.

Zwei Tage lang konnten wir mit den Kuchen und Plätzchen 5 Theaterveranstaltungen und deren Besucher versorgen. Besonders die Kinder waren von den tollen Kuchenüberraschungen begeistert.

Damit wurde den Braunschweiger Atomnarren ein großer Stein vom Herzen genommen. Weil wir mit den eingenommenen Spenden nun den Karnevalsumzug beim Schoduvel 2017 auf dem ASSE-Schiff starten können.

Wer Lust hat mitzulaufen, oder gar auf dem ASSE-Schiff Kamelle werfen möchte, sollte sich Beizeiten bei den Braunschweiger Atomnarren melden.

Braunschweig Helau

Braunschweiger Atomnarren

Eckert & Ziegler gegen Braunschweig beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg

Am kommenden Donnerstag findet die erste öffentliche Gerichtsverhandlung gegen den  neuen Bebauungsplan durch die Atomfirmen in Braunschweig-Thune statt.

Der neue Bebauungsplan schränkt die Erweiterungsmöglichkeiten der Atomfirmen ein, was diese nicht hinnehmen wollen und deswegen dagegen klagen.

Alle drei ansässigen Firmen beklagen den Bebauungsplan und wünschen sich Erweiterungsmöglichkeiten im Bereich der industriellen radioaktiven Nutzung mitten in einem Wohngebiet, neben zwei Schulen, einem Kindergarten und einer KiTa, sowie einem Jugendzentrum.

Hoffentlich ist die Stadt Braunschweig dieses Mal besser vorbereitet als die anderen Male vor Gericht und nutzt ihre Möglichkeiten, damit die Gefährdungen durch die Nuklearbetriebe reduziert werden und die Planungen zur Atommüll-Drehscheibe nicht Wirklichkeit werden.

Die BISS wird berichten.