Verfüllung und Rückholung: SSK will beides betrachtet wissen

In der Empfehlung der Strahlenschutzkommission Kapitel „Zusammenfassung“ schreibt dieses Beratungsgremium entgegen der offiziellen Verlautbarung des Bundesumweltministeriums, dass der Schutz der Bevölkerung und der Arbeiter an der ASSE nur durch die Option Vollverfüllung, neben der Rückholung, gewährleistet werden kann.

Das Bundesamtamt für Strahlenschutz kommentiert diese Empfehlung mit etwas Zurückhaltung und verweist auf die gesetzliche Entscheidung, die definitiv die Rückholung festschreibt.

Was die SSK im Moment zu einer öffentlichen Aussage treibt, die bereits über zwei Jahre alt ist und inhaltlich nicht nachvollziehbar, bleibt wohl ihr Geheimnis.

Kein Atomstrom bei BS-Energy?

Auf der Internetseite von BS-Energy https://www.bs-energy.de/braunschweig/  steht:

Bewahren Sie unsere wunderbare Welt der Natur. Entscheiden Sie sich für unseren Naturstrom und fördern Sie die Investition in regenerative Energiequellen.

Übrigens: Unser Strom enthält keinen Atomstrom.

Diese Aussage ist irreführend. Im Zuge einer Bürgeranfrage von Peter Rosenbaum (BIBS) in der Ratssitzung am 6.12.2016 bestätigte die Verwaltung u.a., dass BS-Energy in größerem Umfang Atomstrom einkauft.

Siehe Pressemitteilung.

Bundesverfassungsgericht: Atom-Ausstieg okay, aber Randbedingungen nicht

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zum Atom-Ausstieg verkündet.

Näheres hierzu kann jeder unter http://www.tagesschau.de/inland/atomausstieg-121.html

und beim Bundesverfassungsgericht nachlesen. http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-088.html

Eine kurze erläuternde Zusammenfassung kann hier nachgelesen werden.
https://jusatpublicum.wordpress.com/2016/12/06/bundesverfassungsgericht-zu-klagen-der-stromkonzerne-eon-rwe-und-vattenfall-wegen-enteignung-durch-beschleunigten-atomausstieg/

Zaunklage: Noch immer nicht alle Zeugen gehört, aber Entscheidung

– Pressemitteilung –

Konstruierter Schaden zur Einschüchterung?

Heute fand der dritte Gerichtstermin zur Zaunklage statt. Zwei Zeugen von Eckert & Ziegler sagten aus.

Das Gericht hat bisher darauf verzichtet, zwei weitere Zeugen der Beklagten zu hören. Trotzdem wurde bereits der Entscheidungstermin für den 12. Januar 2017 festgelegt.

Bei der Bemessung des vermeintlichen Schadens wurde wieder nicht auf die Illegalität des Zaunbaus eingegangen. Der Zaun war anfänglich höher als 2m und hätte einer Genehmigung bedurft, die nicht vorhanden war. Außerdem wurde ein Bereich des Geländes eingezäunt, der nicht eingezäunt werden darf. Damit wurden von Eckert & Ziegler einmal mehr Fakten geschaffen.

Die Firma investiert ein Vielfaches der eingeforderten Schadensersatzforderung von 1500,- € für ihre Anwälte in diesem Gerichtsverfahren. Da liegt der Verdacht der Einschüchterung nahe.

Eckert & Ziegler und die ortsansässigen Firmen GE Healthcare und Buchler gehen gerichtlich auch gegen die Stadt Braunschweig vor. Sie klagen gegen den neu aufgestellten Bebauungsplan, der eine Produktions- und Kapazitätserweiterung zur Verarbeitung radioaktiver Stoffe ausschließen soll.

Der erste öffentliche Gerichtstermin hierzu findet am 15. Dezember beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg statt.

Wir erwarten, dass die Stadt Braunschweig den neuen Bebauungsplan hartnäckig gegen die Atomfirmen verteidigt, auch wenn die BISS der Ansicht ist, dass die Stadt Braunschweig ihre Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität darin hätte stärker einbringen müssen.

BISS e.V.