Die BISS ist der Ansicht, dass den Anwohnern gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) offengelegt werden müsste, welches radioaktive Inventar bei der Braunschweiger Firma EZN lagert, die in unmittelbarer Nähe zu Schulen und Wohnhäusern mit strahlenden Materialien umgeht. Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig verwehrte uns, solange es noch zuständig war, die Herausgabe verwertbarer, d.h. aussagekräftiger Inventarlisten.
Mittlerweile ist die Zuständigkeit für das Thuner Gelände ans Umweltministerium des Landes Niedersachsen übergegangen, das hat bezüglich der Aufklärung zum Thema Genehmigungen bislang aber auch nur beschränkt Erfolge gezeitigt; auch hier müssen wir um relevante Belege ringen. Besonders irritiert uns, dass mit Frau Dr. Lange eine Person an der Neubewertung der Genehmigungen arbeitet, die auch schon an der ursprünglichen Genehmigung beteiligt war.
- Hier findet Ihr Unterlagen, die das Ringen darum illustrieren; teilweise stammen sie vom Gewerbeaufsichtsamt selbst: Auseinandersetzung um Herausgabe inhaltlich relevanter Inventarlisten ab November 2011 (kein Anspruch auf Vollständigkeit).
- Auch zuvor hatte sich das Gewerbeaufsichtsamt zu EZN geäußert, hier in einem Vermerk des Strahlenschutzbeauftragten Dr. Hamann zum Thema Genehmigungen: GAA -Antworten für EZN 2011-06-20.
- UIG-Anfrage-GAA_Stoerfallbetrieb und Buchler-Inventar;
GAA-Antwort auf Anfrage zu Störfallbetrieb und Buchler-Inventar