- Urteilsbegründung des OVG Lüneburg; das Urteil kippte den neuen Bebauungsplan und warf Braunschweig auf das alte Baurecht mit seinen horrenden Erweiterungsmöglichkeiten für die Nuklearfirmen zurück.
- Berichte des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zeigen: Braunschweig ist bereits jetzt Konditionierungsanlage.
-
„Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle / Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die dritte Überprüfungskonferenz im Mai 2009“;
die Grafik auf S. 16 stellt für Braunschweig eine Konditionierungsanlage dar.
EDIT: Die Datei ist offenbar nicht mehr verfügbar.
-
- S. 81: „Für Abfälle aus Forschung, Medizin und Industrie gibt es daneben private Konditionierungs- und Entsorgungsfirmen, darunter die Fa. Eckert & Ziegler NuclitecGmbH, die bundesweit radioaktive Reststoffe abholt, konditioniert und anfallende radioaktive Abfälle in ihrem Lager in Leese (Niedersachsen) zwischenlagert.“ [Anm. BISS: Leese ist voll.]
- S. 279/280: Tabelle L-5, „Stationäre Einrichtungen zur Konditionierung radioaktiver Abfälle für Eigenbedarf und Dritte“, weist für Eckert & Ziegler Trocknungsanlage, Kompaktierungsanlage, Deko-Zelle [Anm. BISS: Dekontaminierungs-Zelle], Zementieranlage und Schredderanlage aus.
- S. 292, Tabelle L-10, „Zwischenlager für radioaktive Abfälle – Landessammelstellen“
- „Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle / Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die fünfte Überprüfungskonferenz im Mai 2015“
S. 291: Tabelle L-5, „Beispiele für stationäre Einrichtungen zur Konditionierung radioaktiver Abfälle für Eigenbedarf und Dritte“, weist für Eckert & Ziegler Trocknungsanlage, Kompaktierungsanlage, Deko-Zelle [Anm. BISS: Dekontaminierungs-Zelle], Zementieranlage und Schredderanlage aus.
- NUIG-Anfrage zu Konrad-Containern; unklare Antwort, wir warten noch auf Reaktion
- UIG-Anfrage_NMU_Stör- und Vor- bzw. Unfälle; Liste
- UIG-Anfrage nach Genehmigungen; Teil der „unendlichen Geschichte“
- UIG-Anfrage-GAA_Stoerfallbetrieb und Buchler-Inventar;
GAA-Antwort auf Anfrage zu Störfallbetrieb und Buchler-Inventar
- Stellungnahme im Auftrag der Stadt Braunschweig: „Restrisikobeim Umgang mit radioaktiven Stoffen durch die Gewerbebetriebe im Bereich desgeplanten Bebauungsplans„Gieselweg/Harxbüttler Straße“
- Vgl. hierzu unsere Pressemitteilung zum Auftragsumfang sowie unsere Analyse dazu.
- Man beachte: Trotz dieser offensichtlichen Unterbewertung der tatsächlichen Risiken gelangt die Stellungnahme des Gutachters zur Einschätzung, „dass im normalen Betriebsablauf das radiologische Risiko eines Anwohners der Braunschweiger Betriebe als größer einzuschätzen ist als das radiologische Risiko eines Anwohners eines Kernkraftwerks“ (S. 8; Hervorhebungen: BISS).
- Bei einer späteren Veranstaltung befand der Gutachter, er müsse dem Hinweis bzgl. des (als besonders gefährlich einzustufenden) Tritium-Thymidins nachgehen. Ob dies geschehen ist, wissen wir bis heute nicht (Dezember 2014).
- Die Stadt Braunschweig zieht das Gutachten lediglich zum Ausschluss der Ansiedlung weiterer Nuklearfirmen heran, erlaubt den jetzigen Firmen allerdings die Erweiterung. Dass bereits der jetzige Normalbetrieb ein höheres Risiko bedeutet als für die Anwohner eines AKWs, wird ignoriert. Störfall- bzw. Unfallpotential wird dabei offenbar komplett ausgeblendet, obwohl bereits ein Transportunfall, ein Brand und weitere meldepflichtige Geschehnisse zu verzeichnen sind.
Ergebnis: Der neue Bebauungsplan erlaubt genau die Halle, die er eigentlich hätte verhindern sollen.
- INTAC-Gutachten
„Stellungnahme zu Antworten der Niedersächsischen Landesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen bei der Firma Eckert & Ziegler NuclitecGmbH (Drs:16/4713)“:
u.a. „Die Störfallvorsorge für die Anlagen von EZN in Braunschweig ist unzureichend„.
- Stellungnahme der Entsorgungskommission des Bundes.
Besonders Seite 30: Empfehlung der Gesamtbetrachtung des Geländes.
- Stellungnahme der Stadtverwaltung Braunschweig zum Containerlager mit Erwähnung der „Zwischenlagerung“
(vgl. unseren einleitenden Artikel)
- Einstimmig mit leichter Wortwahländerung (siehe einleitender Artikel) beschlossener Antrag des Bezirksrats Wenden/Thune/Harxbüttel für Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanentwurfs
- Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundesgrünen zum Thema Atomtransporte.
Der Standort taucht mehrere hundert Mal darin auf. Es geht um Uranbehälter. Diese Anfrage brachte uns auf Molybdän-99 und Jod-131.